ProBono Statuten - Grundlagen

Ein zentrales Anliegen der Universal-Tao-Germany-Stiftung ist die Verbreitung des UNIVERSAL HEALING TAO® (UHT) nach Großmeister Mantak Chia in Deutschland. Um interessierten, wirtschaftlich bedürftigen Menschen den Zugang zu diesem Wissen zu ermöglichen, fördert die Stiftung insbesondere sozial schwächer gestellte Personen mit Zuschüssen zu allen UHT-Veranstaltungen, UHT-Workshops und UHT-Ausbildungen.

  1. Gefördert werden können natürliche, wirtschaftlich bedürftige Personen, die an einem UHT (UNIVERSAL Healing Tao®) -Workshop in Deutschland teilnehmen, der von Großmeister Mantak Chia selbst, oder zertifizierten UHT-Lehrer*innen geleitet wird.
  2. Als Nachweis der 'wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit' gelten folgende Belege über den Bezug staatlicher Leistungen:
        a) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Harz-IV-Bescheid“)
        b) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfebescheid“)
        c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz („Wohngeldbescheid“)
        d) Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopfer und Hinterbliebene)
        e) Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes („Kinderzuschlagsbescheid“)
  3. Statt des jeweiligen Leistungsbescheids kann auch eine Bestätigung des Sozialleistungsträgers vorgelegt werden. Kann einer dieser Belege vorgelegt werden, gilt der Nachweis der 'wirtschaftlichen Hilfsbedürftig­keit' als erbracht  (vgl. § 53 Nr. 2 Buchst. b, Satz 6 AO) und die betreffende Person kann auf Antrag von der gemeinnützigen Universal-Tao-Germany-Stiftung gefördert werden.
  4. Als bedürftige Personen gelten Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose, Personen mit Behinderungen, Personen in Insolvenz und zertifizierte UHT-Lehrer/-innen. Die jeweilige Bedürftigkeit muss im Förderantrag nachgewiesen werden. Ausnahmen können im Einzelfall nach Prüfung gewährt werden.
  5. Förderanträge an die gemeinnützige Universal-Tao-Germany-Stiftung können nur von zertifizierten UHT-Lehrern*innen als Kursleiter oder stellvertretend als Organisator für Großmeister Mantak Chia oder von anderen Referenten des UNIVERSAL HEALING TAO Systems® gestellt werden. Die direkte Beantragung von Fördermitteln durch Teilnehmer*innen ist nach diesen Statuten nicht vorgesehen.
  6. Als UHT-Workshop gilt, wenn die unterrichteten Inhalte des Workshops den aktuellen, offiziellen UHT-Ausbildungs­regeln entsprechen, welche Bestandteile dieser Statuten sind. Die UHT-Ausbildungsregeln können auf den offiziellen UHT-Webseiten eingesehen werden. ( www.universaltaoinstructors.com/downloads/ )
  7. Förderanträge müssen inklusive aller Anlagen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Workshops bei der Universal-Tao-Germany-Stiftung eingegangen sein.
  8. Mit dem schriftlichen, vollständig ausgefüllten Förderantrag sind einzureichen:
  9. Nachweis der antragstellenden UHT-Kursleitung über die Inhalte des geförderten UHT-Workshops
  10. Bestätigung der UHT-Kursleitung über die Teilnahme der Förderperson am gesamten UHT-Workshop
  11. Einzahlungsbeleg des Eigenanteils der Förderperson an die beantragende UHT-Kursleitung (Bankbeleg/Quittung)
  12. Nachweis der Förderberechtigung (siehe Absatz 2.) als Kopie
  13. Gefördert werden können bedürftige Personen bis zu 30% der jeweiligen Kursgebühr oder auch Kursvideoaufzeichnung, jedoch maximal 500,- € je 24 Monate. Bei aufeinander aufbauenden Kursen; z.B. einer Ausbildung oder Kursvideoauf­zeichnung in mehreren, zeitlich versetzten Blöcken; gilt ebenfalls die Maximalfördersumme von 500,- €, sollten die Einzel­förderungen der aufeinander aufbauenden Kurse oder Kursvideoaufzeichnung diesen Betrag aufsummiert überschreiten.
  14. Für in der Ausbildung zum UHT-Associate Instructor oder zum UHT-Certified Instructor befindliche Personen gelten gesonderte Regeln. Im Falle einer erfolgreichen Zertifizierung zum UHT-Associate Instructor oder zum UHT-Certified Instructor in Deutschland kann schon mit 30% (zertifiziert als UHT-Associate Instructor) und 50% (zertifiziert als UHT-Certified Instructor) der jeweiligen Kursgebühr gefördert werden, jedoch maximal für die Ausbildung aufsummiert 500,- €.
  15. Gefördert werden können außerdem Projekte wie Markenrechtsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, UHT- Buchproduk­tionen, UHT-Videoproduktionen und UHT-Werbungsmaßnahmen zur Förderung von Großmeister Mantak Chia's Produkten, Veran­staltungen und seinem Unterrichtssystem.
  16. Jeglicher Missbrauch dieser ProBono Statuten kann zur Rückforderung der gewährten Fördermittel und zum Ausschluss zukünftiger Gewährung von Förderanträgen führen.
  17. Doppelte Förderungen, z.B. als Studentin und UHT Certified Instructor sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  18. Förderleistungen können nur gewährt werden, solange ausreichend Fördermittel aus dem Stiftungskapital zur Verfügung stehen.
  19. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.

(Auszug aus der Stiftungssatzung 2015, Stand August 2025)


 

 

 

  Förderantrag

utgs_pro_bono_antrag_2025.pdf